Abstimmung vom 11. März 2012
Informationen
- Datum
- 11. März 2012
- Lokalität
- Urne beim Gemeindehaus: Vorhalle, Poststrasse 6, 9102 Herisau 2
Urne beim Bahnhof SOB: Schalterhalle
Urne bei den Schulhäusern: Saum, Moos, Ifang, obere Säge und im Eingang des Gemeinschafts-Hauses "Rössli" der Firma Huber & Suhner AG - Kontakt
- Denise Signer
- Beschreibung
- Kommunale Vorlage
- Änderung der Gemeindeordnung
Kantonale Vorlage
- Kantonale Ergänzungswahl Obergericht
- Volksinitiative "Abschaffung der Pauschalbesteuerung - SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!" und Gegenvorschlag des Kantonsrates
Eidg. Vorlagen
- Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!"
- "Bauspar-Initiative"
- Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"
- Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke
- Bundesgesetz über die Buchpreisbindung
Eidgenössische Vorlagen - Resultate Herisau
"Bauspar-Initiative"
- Ergebnis
- Beschreibung
- Das Wichtigste in Kürze
Durch Bausparen sollen möglichst viele in der Schweiz wohnhafte Personen ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben können. Das steuerbegünstigte Sparkapital darf aber nur für den erstmaligen Erwerb von dauernd und ausschliesslich selbstgenutztem Wohneigentumverwendet werden. Eine weitere Bausparform begünstigt Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen vornehmen.
Zum Thema Bausparen kommen zwei Initiativen zur Abstimmung: die vorliegende Bauspar-Initiative und die später eingereichte Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen". Über die zweite wird voraussichtlich am 17. Juni 2012 abgestimmt.
Die Bauspar-Initiative betrifft ausschliesslich die Staats- und Gemeindesteuern. Sie überlässt es jedem Kanton, ob er eine, mehrere oder keine der folgenden drei Massnahmen einführen will:
- Spareinlagen für den Erwerb von Wohneigentum (sogenanntes Bausparen) können bis zu 15'000 Franken jährlich während maximal zehn Jahren vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Spareinlagen für die Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (sogenanntes Energie-Bausparen) können bis zu 5000 Franken jährlich während maximal zehn Jahren vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auch diese Massnahme beschränkt sich auf selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz.
- Zudem können die Kantone Fördergelder der öffentlichen Hand zugunsten des Bausparens und des Energie-Bausparens (sogenannte Bausparprämien) von den Staats- und Gemeindesteuern befreien.
Das Parlament hat keine Abstimmungsempfehlung beschlossen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.
Weitere Informationen vgl. Erläuterungen des Bundesrates - Formulierung
- Wollen Sie die Initiative "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" annehmen?
Vorlagen
Resultat Gemeinde Herisau
1'639
2'356
- Leer
- 62
- Stimmbeteiligung
- 39,3%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke
- Ergebnis
- Beschreibung
- Das Wichtigste in Kürze
Spielbanken, Lotterien, Sportwetten: Es wird rege gespielt in der Schweiz. Jährlich fliessen aus den Geldspielen auch nahmhafte Beträge an die öffentliche Hand. Sie sind für gemeinnützige Zwecke sowie für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung bestimmt.
2009 wurde die Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" eingereicht. Sie ist inzwischen zugunsten eines Gegenentwurfs zurückgezogen worden, den der Bund, die Kantone, das Initiativkomitee und weitere Akteure gemeinsam erarbeitet haben. Weil es um eine Verfassungsänderung geht, haben Volk und Stände nun darüber an der Urne zu befinden.
Der Gegenentwurf regelt den gesamten Geldspielbereich: Spielbanken und alle weiteren Geldspiele wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Die Zuständigkeit für die Geldspielgesetzgebung liegt beim Bund. Für den Vollzug im Bereich der Spielbanken ist weiterhin der Bund zuständig. Für den Vollzug im Bereich der übrigen Geldspiele sichert der Verfassungsartikel die Zuständigkeit der Kantone.
Der Gegenentwurf bestimmt, dass die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen, namentlich für Kultur, für Soziales und für Sport. Die Einnahmen aus der Spielbankabgabe kommen weiterhin der AHV und IV zu. Schliesslich verpflichtet der Verfassungsartikel den Bund und neu auch die Kantone, den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen. Damit übernimmt er die zentralen Anliegen der zurückgezogenen Initiative.
Bundesrat und Parlament sind der Meinung, dass der Gegenentwurf eine gute Grundlage für die Regelung der Geldspiele bietet. Sie empfehlen den Stimmberechtigten, dem neuen Verfassungsartikel zuzustimmen.
Weitere Informationen vgl. Erläuterungen des Bundesrates - Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke annehmen?
Vorlagen
Resultat Gemeinde Herisau
3'394
527
- Leer
- 92
- Stimmbeteiligung
- 38,8%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesgesetz über die Buchpreisbundung
- Ergebnis
- Beschreibung
- Das Wichtigste in Kürze
In der Deutschschweiz gab es bis 2007 gebundene Preise für Bücher. Das heisst: Es war dem Buchhandel vorgeschrieben, zu welchem Preis er Bücher verkaufen musste. In der Westschweiz ist der Buchpreis seit Anfang der 90er-Jahre frei. In der italienischsprachigen Schweiz war er immer frei.
Die Preisbindung in der Deutschschweiz war zwischen Verlegern, Zwischenhändlern und Buchhändlern vertraglich vereinbart. Das Bundesgericht erklärte im Jahre 2007 diese Buchpreisbindung für unzulässig. Die Preise sind seither frei. 2004 wurde eine parlamentarische Initiative eingereicht, um die Preisbindung für Bücher gesamtschweizerisch gesetzlich zu regeln. Sie ist der Ausgangspunkt des neuen Gesetzes.
Nach dem neuen Bundesgesetz über die Buchpreisbindung bestimmen die Verlage oder der Grosshandel die in der Schweiz geltenden Verkaufspreise für Bücher. Eine Buchhandlung muss die Bücher somit zum fixierten Preis verkaufen.
Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Buchpreisbindung stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die freie Marktwirtschaft dar. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssten überhöhte Preise bezahlen.
Für das Parlament ist die Buchpreisbindung ein geeignetes Mittel, um die Schweizer Autorinnen und Autoren, die Verlage und den Buchhandel zu unterstützen und das Kulturgut "Buch" zu schützen. Die Buchpreisbindung fördert die kulturelle Vielfalt. Der Bundesrat war ursprünglich gegen die Buchpreisbindung; er vertritt nun die Haltung des Parlaments, wie es das Bundesgesetz über die politischen Rechte in einem solchen Fall vorsieht.
Weitere Informationen vgl. Erläuterungen des Bundesrates - Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 18. Juni 2011 über die Buchpreisbindung annehmen?
Vorlagen
Resultat Gemeinde Herisau
1'366
2'539
- Leer
- 113
- Ungültig
- 2
- Stimmbeteiligung
- 38,9%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"
- Ergebnis
- Beschreibung
- Das Wichtigste in Kürze
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat heute in der Schweiz mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr zugute. Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, hat Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Das ist das rechtliche Minimum. In vielen Arbeitsverträgen sind jedoch mehr Ferien vereinbart.
Die Initiative verlangt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich mindestens sechs Wochen bezahlte Ferien erhalten. Sie will auf diese Weise Produktivitätsfortschritte der Schweizer Wirtschaft an die Arbeitnehmenden weitergeben. Nach Auffassung des Initiativkomitees dienen mehr Ferien der Gesundheit der Arbeitnehmenden, bringen mehr Lebensqualität und tragen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die geltende Ferienregelung hat sich bewährt. Sie lässt den Sozialpartnern die nötige Freiheit zu vereinbaren, wie auf eine gesteigerte Produktivität zu reagieren ist - mit höheren Löhnen, kürzeren Arbeitszeiten oder mehr Ferien. Ein Zwang zu mehr Ferien würde diesen Spielraum einschränken. Zudem lässt die Initiative offen, wie die längeren Ferienabwesenheiten aufzufangen wären, ob mit mehr Personal oder durch eine grössere Arbeitsbelastung der angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Weitere Informationen vgl. Erläuterungen des Bundesrates - Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" annehmen?
Vorlagen
Resultat Gemeinde Herisau
1'002
3'093
- Leer
- 25
- Stimmbeteiligung
- 39,9%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!"
- Ergebnis
- Beschreibung
- Das Wichtigste in Kürze
Zweitwohnungen werden von Familien oftmals genutzt, um Ferien zu machen. In den Schweizer Tourismusregionen erhöhen sie das Bettenangebot. Auch Berufstätige, die ihren Arbeitsplatz in Städten oder Agglomerationen haben, nutzen unter der Woche häufig Zweitwohnungen. Aber Zweitwohnungen beanspruchen zusätzliche Flächen und tragen so zur Zersiedlung der Landschaft bei. Sie führen zudem zu höheren Immobilienpreisen, was es Einheimischen erschweren kann, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Der Handlungsbedarf ist breit anerkannt: Es gilt, mit dem Boden haushälterisch umzugehen und Sorge zur Landschaft zu tragen.
Die Initiative will den Anteilvon Zweitwohnungen auf 20 Prozent pro Gemeinde begrenzen. Sie möchte dadurch die Zersiedlung stoppen. Die Gemeinden sollten dazu verpflichtet werden, jährlich über die Einhaltung dieser Beschränkung zu informieren und eine Übersicht über die dauerhaft genutzten Wohnungen zu erstellen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht wird. Um Auswüchse im Zweitwohnungsbau zu bekämpfen, setzen Bundesrat und Parlament auf das revidierte Raumplanungsgesetz. Dieses wurde ursprünglich als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet und ist seit dem 1. Juli 2011 in Kraft. Es verpflichtet die Kantone und Gemeinden, den Zweitwohnungsbau mit gezielten Massnahmen zu beschränken.
Weitere Informationen vgl. Erläuterungen des Bundesrates - Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" annehmen?
Vorlagen
Resultat Gemeinde Herisau
2'167
1'900
- Leer
- 29
- Stimmbeteiligung
- 39,6%
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen - Resultate Herisau
Kantonale Ergänzungswahl Obergericht
- Ergebnis
- siehe Resultate Kanton
- Beschreibung
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Volksinitiative "Abschaffung der Pauschalbesteuerung - SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!" und Gegenvorschlag des Kantonsrates
- Ergebnis
- Resultate Gemeinde Herisau siehe unten
Resultate Kanton - Beschreibung
- Das Wichtigste in Kürze
Am 28. April 2010 reichte die Sozialdemokratische Partei (SP) Appenzell Ausserrhoden die Volksinitiative "Abschaffung der Pauschalbesteuerung - SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!" ein. Die Initiative verlangt die ersatzlose Streichung von Artikel 16 Absatz 2 des kantonalen Steuergesetzes (StG; bGS 621.11). Nach dieser Bestimmung haben Personen ohne Schweizer Bürgerrecht das Recht, anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten, wenn sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Initiative ist mit 487 gültigen Unterschriften zustande gekommen.
Der Kantonsrat behandelte die Initiative in zwei Lesungen am 6. Juni 2011 und am 24. Oktober 2011. In der Schlussabstimmung lehnte der Kantonsrat die Initiative mit 44:17 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und stellte ihr mit 49:12 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Gegenvorschlag gegenüber. Der Gegenvorschlag behält die Pauschalsteuer bei, verschärft aber die Bemessung der Steuerfaktoren.
Der Kantonsrat empfiehlt den Stimmberechtigten mit 39:16 Stimmen bei 7 Enthaltungen, die Volksinitiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen.
Erläuterungen auf ar.ch - Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative "Abschaffung der Pauschalbesteuerung - SchweizerInnen und AusländerInnen gleich behandeln!" annehmen?
Vorlagen
Resultat Gemeinde Herisau
2'361
1'396
- Leer
- 65
Gegenvorschlag
1'762
1'746
- Leer
- 314
Stichfragen
Stichfrage
2'161
1'511
- Leer
- 150
- Stimmbeteiligung
- 37,9%
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Kommunale Vorlagen
Änderung der Gemeindeordnung: Abtretung der Zuständigkeit für den Voranschlag und die Festsetzung des Steuerfusses vor Beginn des neuen Rechnungsjahres an den Einwohnerrat
- Ergebnis
- Die Änderung der Gemeindeordnung wurde angenommen.
- Beschreibung
- <Das Wichtigste in Kürze
Der Einwohnerrat hat am 7. September 2011 mit 17 zu 12 Stimmen beschlossen, die Kompetenz zur Verabschiedung des Voranschlags inklusive Steuerfuss sich selber zu übertragen. Bislang muss jedes Jahr das Stimmvolk über Budget und Steuerfuss entscheiden, auch wenn die Vorlage unbestritten ist.
Der Beschluss des Einwohnerrats macht eine Änderung der Gemeindeordnung nötig. Diese untersteht dem obligatorischen Referendum.
Der Einwohnerrat hat verschiedene vom Gemeinderat vorgelegte Varianten geprüft, zum Beispiel, das Budget den Stimmberechtigten nur bei verändertem Steuerfuss vorzulegen. Schliesslich kam das Parlament zum Schluss, dass nur eine vollständige Abtretung der Kompetenz entscheidende Vorteile bringt. Vor allem der Budgetierungsprozess kann um zwei Monate nach hinten geschoben werden, so dass die Budgetzahlen zuverlässiger werden.
Weitere Informationen vgl. Erläuterungen des Gemeinderates - Formulierung
- Wollen Sie die Änderung der Gemeindeordnung annehmen?
Vorlagen
Resultat Gemeinde Herisau
1'991
1'589
- Leer
- 69
- Stimmbeteiligung
- 36,0%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -