Frühe kindliche Förderung
Angesichts der Perspektive, dass die Kinder der geflüchteten Familien in der Schweiz aufwachsen und möglichst positiv in die Schweizer Gesellschaft inkludiert werden sollen, legt die Beratungsstelle für Flüchtlinge auf die frühe kindliche Förderung ein besonderes Augenmerk. Ergänzend zu den bereits bestehenden kantonalen Förderangeboten realisiert die Beratungsstelle für Flüchtlinge spezifische Angebote, welche neben der individuellen Förderung auch die Elternbildung beinhalten. Sie werden darin unterstützt, ihren Kindern ein Umfeld zu schaffen, das für eine gesunde Entwicklung förderlich ist. Eltern werden verpflichtet, ihr Kind ein Jahr vor Kindergarteneintritt in eine Spielgruppe oder Kinderbetreuung zu geben.