Ombudsstelle
Die Ombudsstelle in Personalfragen dient dazu, Personalkonflikte nach Möglichkeit zu vermeiden oder auf einfache Weise zu lösen. Sie prüft Beschwerden, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Die Ombudsstelle wird auf Gesuch von Angestellten der Gemeinde Herisau hin tätig. Personalkonflikte sind in der Regel vorgängig der vorgesetzten Stelle vorzutragen.
Ausgenommen von der Zuständigkeit der Ombudsstelle sind Angelegenheiten, welche Gegenstand eines Rechtsverfahrens sind oder über welche bereits rechtskräftig entschieden wurde sowie Anträge auf Änderung des Arbeitsvertrages.
Ombudsstelle Gemeinde Herisau:
Céline Hofer
Bratschi AG
058 258 14 00
celine.hofer@bratschi.ch
Vadianstrasse 44
Postfach 262
9001 St. Gallen
Dokumente
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Verordnung über die Ombudsstelle (PDF, 71.18 kB) | Download | 0 | Verordnung über die Ombudsstelle |