Abstimmung und Kantonale Ergänzungswahlen vom 09. Februar 2020

Informationen

Datum
9. Februar 2020
Lokalität
Urne beim Gemeindehaus: Vorhalle, Poststrasse 6, 9102 Herisau 2
Urne beim Bahnhof SOB: Schalterhalle
Urne bei den Schulhäusern: Saum, Moos, Ifang, obere Säge und im Eingang des Gemeinschafts-Hauses "Rössli" der Firma Huber & Suhner AG
Kontakt
Denise Signer
Beschreibung
Eidg. Vorlage
1 Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen"

2 Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Kantonale Ergänzungswahlen
Obergericht

Eidgenössische Vorlagen - Resultate Herisau

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Abgelehnt
Ergebnis
In der Gemeinde Herisau wurde die Eidg. Vorlage abgelehnt.
Eidg. Resultate
Beschreibung
Ausgangslage:Das Schweizer Strafrecht schützt Menschen vor verschiedenen Formen der Diskriminierung. So macht sich strafbar, wer mit Äusserungen oder Handlungen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabsetzt. Das Parlament hat entschieden, die Anti-Rassismus-Strafnorm zu verbessern/erweitern. Neu soll auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung strafbar sein. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Die Vorlage: Mit der Erweiterung der Strafnorm werden neu auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden. Verboten sind öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert. Die Strafnorm gilt aber nicht für Äusserungen oder Handlungen im Familien- und Freundeskreis. Auch sachliche Diskussionen in der Öffentlichkeit sind davon nicht betroffen.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 14.12.2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 49,01 %
1'825
Nein-Stimmen 50,99 %
1'899
Leer
18
Stimmbeteiligung
35.6%
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen"

Abgelehnt
Ergebnis
In der Gemeinde Herisau wurde die Eidg. Volksinitiative abgelehnt.
Eidg. Resultate
Beschreibung
Ausgangslage:Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an Wohnraum bis 2015 knapp geworden. Bis 2016 sind auch die Mieten gestiegen. Verknappung und Verteuerung waren eine Folge der guten Wirtschaftslage und des starken Bevölkerungswachstums.
Die Vorlage: Die Vorlage verlangt, dass Bund und Kantone preisgünstige Mietwohnungen verstärkt fördern. Mindestens 10% der neu gebauten Wohnungen sollen gemeinnützigen Bauträgern gehören - in der Regel sind dies Wohnbaugenossenschaften. Bund und Kantone sollen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus für sich ein Vorkaufsrecht einführen können. Für Grundstücke im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe würden Kantone und Gemeinden generell ein Vorkaufsrecht erhalten. Die Initiative will verhindern, dass Subventionen für energetische Sanierungen zu Luxuslösungen führen und sich die Wohnungen übermässig verteuern. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Das Parlament hat jedoch zusätzliche Mittel für den bestehenden Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus beschlossen. Dieser sogenannte "Fonds de Roulement" wird aber nur aufgestockt, wenn die Initiative abgelehnt wird.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 33,33 %
1'242
Nein-Stimmen 66,67 %
2'484
Leer
14
Stimmbeteiligung
35.7%
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen - Resultate Herisau

Ergänzungswahlen in das Obergericht

Resultate
Ergebnis
Beschreibung
Per Ende des laufenden Amtsjahres hat Daniela Sieber ihren Rücktritt aus dem Obergericht erklärt und Samuel Plachel ist infolge Wegzug per 16.10.2019 ausgeschieden. Daher sind für den Rest der Amtsdauer 2019-2023 Ergänzungswahlen in das Obergericht vorzunehmen. Amtsantritt für die Neugewählten ist am 01.06.2020. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren, das heisst, gewählt ist, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht.
Zur Wahl stellen sich:
  • Lanker Janine, Staatsanwältin, Speicher
  • Ganz Erwin, Geschäftsführer, Lutzenberg
Stimmbeteiligung
27.4%
Ebene
Kanton
Art
-