Abstimmung vom 26. September 2021

Informationen

Datum
26. September 2021
Lokalität
Die Stimmlokale an den verschiedenen Aussenstandorten bleiben geschlossen. Die beliebte Möglichkeit zur Stimmabgabe am Samstagmittag - 12.30 bis 14.30 Uhr - kann im Gemeindehaus wahrgenommen werden, ebenso am Sonntagmorgen von 08.15 bis 11.00 Uhr.
Kontakt
Denise Signer

Eidgenössische Vorlagen - Resultate Herisau

Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Volksinitiative wurde in der Gemeinde Herisau abgelehnt.
Beschreibung

Die Initiative möchte eine stärkere Umverteilung des Reichtums und ein noch gerechteres Steuersystem. Heute tragen Einkommenssteuern dazu bei, Ungleichheiten abzuschwächen: Einkommensstarke Personen zahlen prozentual mehr als einkommensschwache. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe.

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die bestehende Umverteilung nicht ausreichend. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Konkret: Bei der Steuerberechnung sollen ab einem bestimmten Betrag Kapiteleinkommen anderthalbfach gezählt werden. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für die Senkung der Einkommenssteuern für Personen mit mittleren oder tiefen Arbeitseinkommen oder für höhere Sozialleistungen eingesetzt werden. 

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Aus ihrer Sicht sind die Einkommen im internationalen Vergleich bereits heute gleichmässig verteilt und die Steuerbelastung auf dem Kapital ist bereits heute recht hoch. Eine noch höhere Besteuerung würde den Standort Schweiz schwächen sowie Arbeitsplätze und Wohlstand gefährden.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 29,59 %
1'427
Nein-Stimmen 70,41 %
3'396
Leer
46
Ungültig
4
Stimmberechtigte
10'313
Stimmbeteiligung
47.25%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
DE_Buchlein_sept21.pdf (PDF, 735.79 kB) Download 0 DE_Buchlein_sept21.pdf

Ehe für alle

Angenommen
Ergebnis
Die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches wurde in der Gemeinde Herisau angenommen.
Beschreibung

Heute ist die Ehe in der Schweiz nur zwischen Mann und Frau möglich. Gleichgeschlechtliche Paare haben nur die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Auch wenn Personen in einer eingetragenen Partnerschaft in den vergangenen Jahren mehr Rechte erhielten, bestehen Unterschiede zur Ehe: So ist für gleichgeschlechtliche Paare bis heute die vereinfachte Einbürgerung oder die gemeinsame Adoption eines Kindes nicht möglich, und sie haben auch keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.

Um allen Paaren die gleichen Rechte zuzugestehen, haben der Bundesrat und das Parlament beschlossen, dass neu auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden. 

Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees wollen die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau schützen, weil nur daraus Kinder auf natürliche Weise entstehen könnten. Die Samenspende für lesbische Paare führt gemäss der Komitees zu Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder.

Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass mit der rechtlichen Gleichstellung aller Paare dem weit verbreiteten Bedürfnis entsprochen wird, das Privat- und Familienleben selber gestalten zu können. Zudem ist für sie die Zuwendung, die die Eltern ihren Kindern zukommen lassen, keine Frage des Geschlechts und der Familienform.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 18. Dezember 202 des Schweizerischen ivilgesetzbuches (Ehe für alle) annhemen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 56,92 %
2'796
Nein-Stimmen 43,08 %
2'116
Leer
40
Ungültig
1
Stimmberechtigte
10'313
Stimmbeteiligung
48.03%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
DE_Buchlein_sept21.pdf (PDF, 735.79 kB) Download 0 DE_Buchlein_sept21.pdf

Zugehörige Objekte

Name
DE_Buchlein_sept21.pdf (PDF, 735.79 kB) Download 0 DE_Buchlein_sept21.pdf