Feuerschau
Der Brandschutz bezweckt den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen.
Die Brandschutzvorschriften regeln die für diese Zielsetzung erforderlichen Rechtsverbindlichkeiten.
Mit organisatorischen, baulichen oder technischen Massnahmen können Brände verhindert oder zumindest in deren Auswirkung begrenzt werden.
Die regionale Feuerschau ist zuständig für die Kontrolle und Bewilligungen von:
- Feuerungen aller Art mit weniger als 350 kW. Ausgenommen sind Feuerungsanlagen, deren Beurteilung durch die kantonale Feuerschutzbehörde erfolgt
- Wohngebäude aller Art, ausgenommen Gebäude mit mehr als 8 Geschossen
- Landwirtschaftliche Wohn- und/oder Betriebsgebäude mit weniger als 3’000 m3
- kleine Gewerbebetriebe, Ladengeschäfte usw., die nicht im Anhang aufgeführt sind und/oder deren Anteil am Wohngebäude nicht mehr als 50 % ausmacht
- Einzelgaragen, Einstellräume und Tiefgaragen mit 10 Plätzen oder mehr, die ausschliesslich zu Wohnhäusern oder Wohnüberbauungen gehören
Weitere Informationen:
- Brandschutzvorschriften
- Assekuranz
- Feuerungs-/ Brennstoffanlagen: Bewilligungsgesuch B50
- Übersicht Gesetzessammlung Technische Dienste
Kontakt
FeuerschauPoststrasse 6
9102 Herisau
Tel. 071 354 54 66
Fax 071 354 54 16
Christoph.Kappler@herisau.ar.ch
Öffnungszeiten
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | |
Dienstag - Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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61 | Feuerschutzreglement | 1. Januar 2013 |
61.1 | Feuerschutzverordnung | 1. Januar 2013 |