Bauberatungen/Baubewilligungen
Der Fachbereich Bauberatungen und Baubewilligungen ist zuständig für:
- Beratung und Information für Planer, Gesuchsteller und gemeindeinterne Stellen
- Formelle, insbesondere bau- und planungsrechtliche Bearbeitung von Baugesuchsverfahren mit Rechtsmitteln (Einsprachen, Rekurse, Baueinstellungen, Ersatzvornahmen und dgl.)
- Aufbereitung der Baugesuche mit Vorprotokoll für die Behandlung in und Beratung der Baubewilligungskommission (BBK)
- Baukontrollen und Abnahmen
- Rechtsvertretung der Verwaltungsabteilung in Einsprache,- Rekurs- oder Beschwerdeverfahren
Baugesuche
Die Bearbeitungsdauer beginnt ab Vollständigkeit der Baugesuchsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren durch allfällige Nachforderungen von Unterlagen oder Einsprachen verzögert werden kann.
Merkblätter und Formulare zum Einreichen von Baugesuchen finden Sie untenstehend in den Online-Diensten.
Bei Unklarheiten dürfen Sie gerne vorgängig mit uns Kontakt aufnehmen, damit der Baubewilligungsprozess optimiert werden kann.
Kontakt
Bauberatungen/BaubewilligungenPoststrasse 6
9102 Herisau
Tel. 071 354 55 10
Fax 071 354 54 16
Hochbauamt-Baubewilligungen@herisau.ar.ch
Öffnungszeiten
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | |
Dienstag - Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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23 | Baureglement | 22. Juni 1994 |
27 | Gebührentarif für Planungs- und Bewilligungsverfahren, Baukontrollen und für Benützung öffentlichen Grundes (Gebührentarif Bauwesen) | 1. April 2003 |