Sozialhilfebehörde

Zuständigkeit
Sozialhilfebehörde ist der Gemeinderat

In dieser Funktion nimmt der Gemeinderat folgende grundsätzliche Aufgaben wahr:
  • Er bestimmt die sozialpolitischen Grundsätze der Gemeinde und nimmt strategische Aufgaben im Sozialhilfebereich wahr.
  • Er nimmt die Aufsicht über den Sozialdienst durch den Ressortchef Soziales wahr.
  • Er ist die Rekursinstanz für Verfügungen des Sozialdienstes.

Besondere Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Pflichtenheft geregelt.

Personen

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