Sozialhilfebehörde
Sozialhilfebehörde ist der Gemeinderat
In dieser Funktion nimmt der Gemeinderat folgende grundsätzliche Aufgaben wahr:
- Er bestimmt die sozialpolitischen Grundsätze der Gemeinde und nimmt strategische Aufgaben im Sozialhilfebereich wahr.
- Er nimmt die Aufsicht über den Sozialdienst durch den Ressortchef Soziales wahr.
- Er ist die Rekursinstanz für Verfügungen des Sozialdienstes.
Besondere Aufgaben und Kompetenzen sind in einem Pflichtenheft geregelt.
Kontakt
SozialhilfebehördePoststrasse 5 (Haus zum Baumgarten)
9102 Herisau
Tel. 071 354 55 24
Fax 071 354 54 15
Rouven.Michel@herisau.ar.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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