Gemeinderat legt Interessenbindungen offen
Der Herisauer Gemeinderat hat die Teilrevision des Organisationsreglementes rückwirkend auf den 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt. Damit setzt er den Beschluss des Einwohnerrates vom 22. Mai 2024 um. Dieser hatte aufgrund einer Motion beschlossen, dass die Mitglieder des Gemeinderats ihre Interessenbindungen und Erwerbstätigkeiten offenlegen müssen sowie dass die Unvereinbarkeiten mit dem Amt der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten geregelt werden (z.B. ein Mandat im Nationalrat). Dies ist nun in den Artikel 5bis Abs. 2 respektive 5ter des Organisationsreglements verankert.
Die öffentliche Publikation der Interessenbindungen erfolgt auf www.herisau.ch unter Politik -> Gemeinderat: Herisau - Gemeinderat. Dabei werden die Interessenbindungen nicht gesammelt als Liste (wie beim Einwohnerrat), sondern individuell auf den einzelnen Seiten der Gemeinderatsmitglieder publiziert (wie bei den Mitgliedern des Regierungsrates).
Zugehörige Objekte
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GR-MM Motion Interessenbindung umgesetzt (PDF, 101.35 kB) | Download | 0 | GR-MM Motion Interessenbindung umgesetzt |