Verordnung über die Ombudsstelle

Nummer
17.7
Name
Verordnung über die Ombudsstelle
Erlassdatum
17. März 2015
Inkrafttreten
1. Juni 2015
Art
Gesetz
Informationen
Die Ombudsstelle dient dazu, Personalkonflikte nach Möglichkeit zu vermeiden oder auf einfache Weise zu lösen.

Sie prüft Beschwerden, die das Arbeitsverhältnis betreffen.

Angestellte nach Obligationenrecht sind dieser Verordnung auch unterstellt.

Zugehörige Objekte

Name
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