Verordnung über die Ombudsstelle
- Nummer
- 17.7
- Name
- Verordnung über die Ombudsstelle
- Erlassdatum
- 17. März 2015
- Inkrafttreten
- 1. Juni 2015
- Art
- Gesetz
- Informationen
- Die Ombudsstelle dient dazu, Personalkonflikte nach Möglichkeit zu vermeiden oder auf einfache Weise zu lösen.
Sie prüft Beschwerden, die das Arbeitsverhältnis betreffen.
Angestellte nach Obligationenrecht sind dieser Verordnung auch unterstellt.
Zugehörige Objekte
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