Verordnung Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen
- Nummer
- 11.2
- Name
- Verordnung Gemeindeführung in ausserordentlichen Lagen
- Erlassdatum
- 5. Februar 1991
- Inkrafttreten
- 5. Februar 1991
- Art
- Gesetz
- Informationen
- Die Verordnung stellt die Gemeindeführung und ihre Verwaltungstätigkeit in Zeiten von Katastrophen und kriegerischen Ereignissen sicher.
Es regelt die in einer Organisation der Gemeinde für ausserordentliche Lagen zu treffenden behördlichen Massnahmen, um drohende Gefahren gegen Leib und Leben, Sachwerte und Umwelt abzuwenden, Schäden zu verhüten, zu mindern oder zu beseitigen.
Zugehörige Objekte
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