Abstimmung und Kantonale Ergänzungswahlen vom 7. März 2021

Informationen

Datum
7. März 2021
Lokalität
Die Stimmlokale an den verschiedenen Aussenstandorten bleiben geschlossen. Die beliebte Möglichkeit zur Stimmabgabe am Samstagmittag - 12.30 bis 14.30 Uhr - kann im Gemeindehaus wahrgenommen werden, ebenso am Sonntagmorgen von 08.15 bis 11.00 Uhr.
Kontakt
Denise Signer
Beschreibung

Eidg. Vorlagen

1 Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"

Link zum Bund (admin.ch)

2 Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)

Link zum Bund (admin.ch)

3 Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Link zum Bund (admin.ch)

 

Kantonale Ergänzungswahlen

A. Landamann

B. Obergericht

Link zum Kanton (ar.ch)

Eidgenössische Vorlagen - Resultate Herisau

Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"

Abgelehnt
Ergebnis
Die Volksinitiative wurde in der Gemeinde Herisau abgelehnt.
Eidg. Resultate
Kantonale Resultate
Beschreibung

Die Initiative verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen für beispielsweise verhüllte Touristinnen wären ausgeschlossen. Für das Komitee ist die Verhüllung im öffentlichen Raum Ausdruck der Unterdrückung der Frau; sie widerspreche dem freiheitlichen Zusammenleben.

Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit, da die Gesichtsverhüllung ein Randphänomen ist, dem Tourismus schaden würde und das schweizweite Verbot die Rechte der Kantone beschneiden würde. Ausserdem stellen Bundesrat und Parlament der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist und sieht Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vor.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 48,52 %
2'240
Nein-Stimmen 51,48 %
2'377
Leer
15
Ungültig
2
Stimmberechtigte
10'341
Stimmbeteiligung
44.8%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)

Abgelehnt
Ergebnis
Das Bundesgesetz wurde in der Gemeinde Herisau abgelehnt.
Eidg. Resultate
Kantonale Resultate
Beschreibung

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren, oft mit Benutzername und Passwort. Gesetzliche Grundlagen gibt es dazu nicht und der Bund übernimmt keine Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Daher haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, E-ID ausgearbeitet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Mit der E-ID können Personen im Internet eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren und Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können, wie z.B. ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Man muss vorgängig bei einer vom Bund anerkannten Anbieterin einen Antrag stellen. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, welcher die Identität der Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung erteilt. Anbieterinnen können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Die Vorschriften zum Datenschutz sind bei der E-ID strenger als üblich.

Das Referendumskomitee kritisiert, dass die E-ID durch private Anbieterinnen herausgegeben wird und Unternehmen wie Banken oder Versicherungen sensible Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten. Die Herausgabe von solchen Ausweisen soll in staatlicher Verantwortung bleiben.

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 27.09.2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 39,20 %
1'801
Nein-Stimmen 60,80 %
2'793
Leer
41
Ungültig
2
Stimmberechtigte
10'341
Stimmbeteiligung
44.8%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Angenommen
Ergebnis
Der Bundebeschluss wurde in der Gemeinde Herisau angenommen.
Eidg. Resultate
Kantonale Resultate
Beschreibung

Schweizer Unternehmen sind auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen angewiesen. Ein breites Netzwerk von Abkommen mit Partnerländern ermöglicht ihnen einen besseren Zugang zu ausländischen Märkten. Heute erschweren Zölle und andere Barrieren den Handel mit Indonesien, dem bevölkerungsmässig viertgrössten Land.

Das Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen Schweizer Güter zollfrei nach Indonesien exportiert werden können und bringt die Schweizer Unternehmen auf dem wachsenden indonesischen Markt in eine mind. gleich gute Ausgangslage wie ihre ausländische Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweiz die Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrarprodukte baut es die Zölle zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft nur teilweise ab, beispielsweise kann nur nachhaltiges Palmöl zu den vorteilhafteren Bedingungen importiert werden. Gegen das Abkommen wurde besonders aufgrund der Senkung der Zöllle für Palmöl das Referendum ergriffen. Es fehlen wirksame Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Ausserdem zerstöre das billige Palmöl Urwälder und konkurrenziere in der Schweiz beispielsweise Sonnenblumen - und Rapsöl.

 

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien annehmen?

Vorlagen

Resultat Gemeinde Herisau
Ja-Stimmen 57,85 %
2'628
Nein-Stimmen 42,15 %
1'915
Leer
41
Ungültig
2
Stimmberechtigte
10'341
Stimmbeteiligung
44.4%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Kantonale Wahlen

Wahl als Landammann

Beschreibung

Der Landamann wird für eine Dauer von zwei Jahren aus der Mitte des Regierungsrates gewählt. Nach Ablauf einer vollen Amtsdauer ist für eine Amtsdauer auszusetzen. Der amtierende Landammann Alfred Stricker steht somit für eine Wiederwahl als Landammann nicht zur Verfügung.

Zur Verfügung stellt sich:

- Biasotto Dölf, 1961, Regierungsrat, Urnäsch

Ergebnis

Ebene
Kanton
Art
Exekutive

Ergänzungswahl ins Obergericht

Auf Ende des laufenden Amtsjahres hat Ernst Zingg seinen Rücktritt erklärt, daher findet eine Ergänzungswahl statt.

Beschreibung

Auf Ende des laufenden Amtsjahres hat Ernst Zingg seinen Rücktritt aus dem Obergericht erklärt. Damit ist für den Rest der Amtsdauer 2019 - 2023 eine Ergänzungswahl vorzunehmen. Amtsantritt für die neugewählte Person ist am 01.06.2021. Wählbar sind alle Personen, welche spätestens zum Zeitpunkt des Amtsantrittes im Kanton AR wohnhaft sind bzw. Wohnsitz nehmen, daher sind auch Personen wählbar, die noch keinen Wohnsitz im Kanton haben.

Zur Wahl stellt sich:

- Hüsser Manuel, 1975, Dr. iur., Kantonsgerichtsvizepräsident, Gais

Ergebnis

Ebene
Kanton
Art
andere Behörde