Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons und/oder des Bundes finden Sie unter www.ar.ch respektive www.admin.ch
Urnenstandort
Die persönliche Stimmabgabe ist möglich an der Urne in der Vorhalle des Gemeindehauses
am Freitag vor der Abstimmung: 17 bis 18.30 Uhr
am Samstag vor der Abstimmung: 10.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 14.30 Uhr
am Abstimmungssonntag: 8.15 bis 11 Uhr
Die persönliche Stimmabgabe ist möglich ab dem Mittwoch vor der Abstimmung während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bei der Einwohnerkontrolle.
Die Aussenstandorte für die persönliche Stimmabgabe werden nicht mehr angeboten. Im Gegenzug müssen die Couverts für die briefliche Stimmabgabe nicht mehr frankiert werden.
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Jede stimmberechtigte Person darf sich durch eine am gleichen Wohnsitz stimmberechtigte Person vertreten lassen. Niemand darf mehr als eine Stellvertretung übernehmen.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen oder die Einwohnerkontrolle telefonisch kontaktieren.
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Stimmcouvert und Stimmausweis werden in das Fenstercouvert, in welchem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben, gelegt und verschlossen.
Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen. Der Brief muss spätestens am Samstagabend beim Stimmregisterbüro eintreffen.