Bürgerrechtsdienst

Zuständigkeit: Bürgerrechtskommission

Der Bürgerrechtsdienst prüft und bearbeitet die Einbürgerungsgesuche. Die Gesuche werden zuhanden der Bürgerrechtskommission vorbereitet. Zuständig für die Erteilung des Bürgerrechtes ist der Gemeinderat.

Kontakt

Bürgerrechtsdienst
Poststrasse 6
9102 Herisau

Tel. 071 354 54 54
Fax 071 354 54 11
Gemeindekanzlei@herisau.ar.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 11.30 Uhr

  14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag

08.00 - 11.30 Uhr

  14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 16.00 Uhr

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