Verwertungsbegehren
Bei der Lohnpfändung ist kein Verwertungsbegehren erforderlich.
Grundstücke:
Grundstücksverwertungen werden durch das Betreibungsamt Appenzeller Hinterland durchgeführt. Die Publikation erfolgt im Amtsblatt des Kantons Appenzell A.Rh., im Schweizerischen Handelsamtsblatt und in der Appenzeller Zeitung. Zudem wird die Publikation auf unserer Website aufgeschaltet.
Aktuelle Grundstücksteigerungen: siehe amtliche Publikationen
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Appenzeller Hinterland | 071 354 54 85 | Betreibungsamt@herisau.ar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung | 071 354 54 54 | gemeinde@herisau.ar.ch |