Bewilligung für Restaurantbetriebe

Wer in Appenzell Ausserrhoden gewerbsmässig eine gastgewerbliche Tätigkeit ausüben will, benötigt eine Bewilligung. Für die Bewilligungserteilung ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Die Gemeinden werden vorgängig angehört.

Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt das kantonale Gesetz und die Verordnung.

Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt

  • wenn alkoholhaltige Getränke zum Konsum an Ort und Stelle und gegen Entgelt abgegeben werden (die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken sowie die Beherbergung von Gästen gegen Entgelt ist demnach in wirtschaftspolizeilicher Hinsicht nicht mehr bewilligungspflichtig).

Achtung!

Die Gastgewerbebewilligung kann nur erteilt werden, wenn die betreffenden Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Gesuchsteller die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt. Ohne Betriebsabnahme darf die Gastwirtschaft auch mit Bewilligung nicht betrieben werden. Für die Rechtsgebiete Zonenplanung, Feuerpolizei/-schau, Bau- und Lebensmittelrecht ist die Standortgemeinde respektive sind die Dienstleistungsstellen Baukoordinationsdienst AR und Lebensmittelinspektorat AR zuständig.

Formular und Merkblatt

Zugehörige Objekte