Polizeistundenverlängerung

  • Die Öffnungszeiten von Restaurationsbetrieben sind von Sonntag bis Donnerstag von 05.00 Uhr bis 00.00 Uhr, für Freitag und Samstag bis 02.00 Uhr.
  • Gelegentliche Polizeistundenverlängerungen bei speziellen Anlässen können beim Amt für Volkwirtschaft beantragt werden.
  • Für generelle Polizeistundenverlängerungen ist das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig.


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Kantonspolizei

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