Steuerschätzungen
- Führung des Steuerschätzungskatasters
- Entgegennahme von Begehren zur Neuschätzung von Grundstücken zu Steuerzwecken
Verfahren
- Steuerschätzungen können durch den Grundeigentümer/die Grundeigentümerin sowie den/die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger/in bestellt werden.
- Bestellungen durch Drittpersonen sind durch Vorlage eines Interessensnachweises möglich.
Bemerkungen
- Die Steuerschätzung wird Ihnen per E-Mail zugestellt.
- Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Steuerschätzung auch per A-Post zu.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 071 354 55 41 | Grundbuchamt@herisau.ar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung | 071 354 54 54 | gemeinde@herisau.ar.ch |