Gewinn-/Kapitalsteuern: Hinweise und Tipps
Der Staat erhebt von juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern oder an deren Stelle Minimalsteuern auf Grundstücken. Für die Veranlagung und den Einzug der Gewinn- und Kapitalsteuern ist die Kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Links, Hinweise und Tipps
Kantonale Steuerverwaltung
Steuergesetz / Verordnung