Sozialhilfe

Wirtschaftliche Sozialhilfe

Wer sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befindet und diese trotz eigener Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig beheben kann, hat Anspruch auf finanzielle Hilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Herisau besteht. Die Sozialhilfeleistungen werden individuell berechnet, die Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten, den Einkommensverhältnissen usw. Die Berechnung erfolgt gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Appenzell A.Rh. (Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung) und auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Persönliche Hilfe

Wer Sozialhilfe beantragt, hat Anspruch auf persönliche Beratung und Betreuung. Die Klientinnen und Klienten werden dabei unterstützt, ihre Probleme selbständig zu lösen. Das erfordert aktives Mitwirken. Das gemeinsame Ziel ist es, die soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit zu sichern. Die Hilfe der Sozialhilfestelle erfolgt als Hilfe zur Selbsthilfe und ist der individuellen Situation angepasst.

Rückerstattung

Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig, sobald sich Ihre finanziellen Verhältnisse wesentlich verbessert haben und die Rückerstattung zumutbar ist. In jedem Fall rückerstattungspflichtig sind Leistungen, die mit unwahren oder unvollständigen Angaben erwirkt worden sind.

Zugehörige Objekte

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