Deponierung Ehe-/Erbverträge und Testamente
Das Erbschaftsamt Herisau ist für die Deponierung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen von Personen mit Wohnsitz in Herisau zuständig (Art. 73 EGZGB).
Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 20.00 zzgl. MWSt erhoben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 071 354 54 91 | Erbschaftsamt@herisau.ar.ch |