Ehe- und Erbvertrag
Für eine optimale Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse im Todesfall können der Ehevertrag und der Erbvertrag in einem Ehe- und Erbvertrag kombiniert werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 071 354 54 91 | Erbschaftsamt@herisau.ar.ch |