Erbschafts- und Schenkungssteuer

Das Erbschaftsamt ist die Veranlagungsbehörde für die Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Zuwendungen an den Ehegatten, Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder und die Eltern sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden steuerfrei.

Hingegen sind steuerpflichtig:

  1. zu 12 Prozent
    Zuwendungen an den nichtverheirateten Lebenspartner (Freibetrag: Fr. 10'000.00).
    Als Lebenspartner gilt die während fünf oder mehr Jahren vor dem Tod der verstorbenen Person mit dieser in ununterbrochener Hausgemeinschaft lebende Person, sofern die verstorbene Person zu deren Unterhalt wesent­lich beigetragen hat oder Gemeinschaftlichkeit der Mittel bestanden hat.
  2. zu 22 Prozent
    Zuwendungen an Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter und Grosseltern (Freibetrag: Fr. 5'000.00).
  3. zu 32 Prozent
    Zuwendungen an alle übrigen Empfänger (Freibetrag: Fr. 5'000.00).

 

Steuergesetz / Steuerverordnung: http://www.ar.ch/verwaltung/departement-finanzen/steuerverwaltung/gesetzeweisungenmerkblaetter/

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