Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) vorgesehenen Aufgaben im Erbschaftswesen gemäss Delegationsbeschluss des Gemeinderates.
Das Erbschaftsamt ist zuständig für:
- Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen (Notariat);
- Inventarisation und Nachlasssicherung (Art. 76 ff EGzZGB);
- Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen;
- Ermittlung der Erbfolge;
- Erstellung von Erbenbescheinigungen;
- Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen;
- Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge;
- Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern;
- Veranlagung und Bezug von Kanzleigebühren.
Notariat/Beurkundungen
Für die öffentlichen Beurkundungen der Einwohnerkontrolle (Notariat), des Grundbuchamtes und des Handelsregisters (Gesellschaftsverträge) siehe:
Einwohnerkontrolle (Notariat/Beurkundungen)
Grundbuchamt
Handelsregisteramt von Appenzell A. Rh.
Kontakt
ErbschaftsamtPoststrasse 6
9102 Herisau
Tel. 071 354 54 91
Fax 071 354 54 17
Erbschaftsamt@herisau.ar.ch
Öffnungszeiten
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | |
Dienstag - Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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