Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt erfüllt alle im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) vorgesehenen Aufgaben im Erbschaftswesen gemäss Delegationsbeschluss des Gemeinderates.

Das Erbschaftsamt ist zuständig für:

  • Beratung, Errichtung und Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen, Erbverträgen und Vorsorgeaufträgen (Notariat);
  • Inventarisation und Nachlasssicherung (Art. 76 ff EGzZGB);
  • Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen;
  • Ermittlung der Erbfolge;
  • Erstellung von Erbenbescheinigungen;
  • Vorbereitung und Durchführung der Erbteilungen;
  • Führen der Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge;
  • Veranlagung und Bezug der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuern;
  • Veranlagung und Bezug von Kanzleigebühren.


Notariat/Beurkundungen
Für die öffentlichen Beurkundungen der Einwohnerkontrolle (Notariat), des Grundbuchamtes und des Handelsregisters (Gesellschaftsverträge) siehe:
Einwohnerkontrolle (Notariat/Beurkundungen)
Grundbuchamt
Handelsregisteramt von Appenzell A. Rh.

Kontakt

Erbschaftsamt
Poststrasse 6
9102 Herisau

Tel. 071 354 54 91
Fax 071 354 54 17
Erbschaftsamt@herisau.ar.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 11.30 Uhr

  14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag

08.00 - 11.30 Uhr

  14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 16.00 Uhr

Personen

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