Bauberatungen/Baubewilligungen
Der Fachbereich Bauberatungen und Baubewilligungen ist zuständig für:
- Beratung und Information für Planer, Gesuchsteller und gemeindeinterne Stellen
- Formelle, insbesondere bau- und planungsrechtliche Bearbeitung von Baugesuchsverfahren mit Rechtsmitteln (Einsprachen, Rekurse, Baueinstellungen, Ersatzvornahmen und dgl.)
- Aufbereitung der Baugesuche mit Vorprotokoll für die Behandlung in und Beratung der Baubewilligungskommission (BBK)
- Baukontrollen und Abnahmen
- Rechtsvertretung der Verwaltungsabteilung in Einsprache,- Rekurs- oder Beschwerdeverfahren
Hohes Aufkommen an Baugesuchen
Die Zahl der Baugesuche in der Gemeinde Herisau ist unverändert hoch. Die mit der Bearbeitung befassten internen und externen Stellen sind ausgelastet. Daher kann es in Baubewilligungsverfahren zu Verzögerungen kommen. Die Gemeinde Herisau bedankt sich für das Verständnis.
Kontakt
Bauberatungen/BaubewilligungenPoststrasse 6
9102 Herisau
Tel. 071 354 55 10
Fax 071 354 54 16
Hochbauamt-Baubewilligungen@herisau.ar.ch
Öffnungszeiten
Montag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | |
Dienstag - Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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23 | Baureglement | 22. Juni 1994 |
27 | Gebührentarif für Planungs- und Bewilligungsverfahren, Baukontrollen und für Benützung öffentlichen Grundes (Gebührentarif Bauwesen) | 1. April 2003 |