Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen die Gemeinde Herisau? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgende Tipps und wichtigen Hinweise.
Sie haben für die Abmeldung (Austrag im Einwohnerregister) zwei Möglichkeiten:
- schriftlich mit dem unten aufgeführten Online-Dienst oder
- selbstverständlich können Sie sich nach wie vor auch an unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein oder allenfalls ein anderes Ausweispapier (Identitätskarte, Pass)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.
Abmeldungen von Staatsangehörigen von Drittstaaten in einen andern Kanton sowie Abmeldungen ins Ausland müssen zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 071 354 54 23 | Einwohnerkontrolle@herisau.ar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung | 071 354 54 54 | gemeinde@herisau.ar.ch |