Prämienverbilligung Krankenkassen
Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung ist wie folgt geregelt:
- AHV-Gemeindezweigstelle: Gesuchseinreichung und Kontrolle der Gesuche
- Sozialversicherung AR: Berechnung der Ansprüche und Auszahlung
Hinweise über das Verfahren der Prämienverbilligung erhalten Sie bei der Ausgleichskasse AR.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 071 354 54 54 | Einwohnerkontrolle@herisau.ar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung | 071 354 54 54 | gemeinde@herisau.ar.ch |