Fortsetzungsbegehren
- Das Begehren ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen. (Es ist Sache des Gläubigers, die aktuelle Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen.)
- Das Begehren kann frühestens 20 Tage, jedoch innerhalb eines Jahres seit der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner gestellt werden.
Beilagen:
- Zahlungsbefehldoppel, wenn der Zahlungsbefehl nicht durch unser Amt ausgestellt worden ist (Original)
- Gerichtlicher Entscheid über die Beseitigung des Rechtsvorschlages (Original)
- Rechtskraftbescheinigung(en) gemäss Hinweis auf dem gerichtlichen Entscheid (Original)
- Verlustschein im Original
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Appenzeller Hinterland | 071 354 54 85 | Betreibungsamt@herisau.ar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Verwaltung | 071 354 54 54 | gemeinde@herisau.ar.ch |