Betreibungsauskünfte

Betreibungsauskünfte (Selbstauskünfte) können telefonisch, per Mail oder über den untenstehenden Onlinedienst bestellt oder persönlich am Schalter des Betreibungsamtes abgeholt werden. Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister bzw. Domizil gemäss Handelsregister erfolgen. Es erfolgt keine Fax- oder Mailzustellung. Wird die Auskunft am Schalter abgeholt, ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Für Auskünfte über Drittpersonen aus dem Betreibungsregister ist ein Interessennachweis erforderlich.

 

Als Interessennachweis gelten namentlich:

  • Mietinteressentenformular
  • Darlehensvertrag
  • Schriftliche Bestellung
  • Verträge etc.

 

Allgemeine Hinweise

  • Eine Betreibungsauskunft wird über die letzten fünf Jahre erteilt
  • Das Einsichtsrecht Dritter erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Verfahrens
  • Über zurückgezogene Betreibungen werden keine Auskünfte erteilt

 

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt Fr. 17.00 zuzüglich Porto und wird, wenn der Kostenvorschuss nicht auf das entsprechende Konto überwiesen wurde, per Rechnung erhoben. Bei bestellenden Personen, die im Betreibungsregister verzeichnet sind, erfolgt die Ausstellung des Betreibungsregisterauszuges nur gegen Überweisung eines Kostenvorschuss oder am Schalter gegen Barzahlung während der Öffnungszeiten.

Preis

Fr. 17.--

Zugehörige Objekte