Bewilligungen Sonntagsverkäufe

  • Bewilligungen für Sonntagsverkäufe werden durch das Amt für Volkwirtschaft bearbeitet.
  • Die Beurteilung erfolgt nach den Vorschriften des Kantonalen Gesetzes über den Sonntags-Ladenschluss.

Generell werden in der Vorweihnachtszeit nach Absprache mit dem Gewerbeverband zwei Sonntagsverkäufe bewilligt.

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