Kur- und Beherbergungstaxen
- Jeder Gast in Herisau unterliegt der Kurtaxenpflicht.
- Die Kurtaxe beträgt pro Nacht Fr. -.60.
- Die Höhe der Kurtaxe wird von der Gemeinde festgelegt. Für den Gesamtbezug ist das Amt für Volkwirtschaft zuständig.
- Der Ertrag der Kurtaxen wird ausschliesslich zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen verwendet, die für den Gast geschaffen und von ihm benutzt werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gastgewerbe/Tourismus | 071 354 54 26 | Volkswirtschaft@herisau.ar.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaft | 071 354 54 26 | volkswirtschaft@herisau.ar.ch |