Meldung von Gelegenheitswirtschaften

Wer einen Gelegenheitsanlass von beschränkter Dauer betreiben will, an dem alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, hat den Anlass dem Amt für Volkswirtschaft spätestens eine Woche vorher zu melden.

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