Einkommens-/Vermögenssteuern: Hinweise und Tipps

Zuständigkeit
Der Staat erhebt von natürlichen Personen zur Deckung seiner Ausgaben Einkommens- und Vermögenssteuern. Seit dem 1. Januar 2002 ist die Kantonale Steuerverwaltung (neben der Veranlagung) auch für den Einzug der Einkommens- und Vermögenssteuern der Gemeinden von Appenzell A. Rh. zuständig. Die Gemeindeverwaltungen verfügen über keine Steuerämter mehr. Sämtliche rund um die Einkommens- und Vermögenssteuern notwendigen Informationen erhalten Sie mit folgendem Link:

Übersicht Kantonale Steuerverwaltung

Zugehörige Objekte