Asylwesen

Die Asylberatung ist für die Betreuung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen, die der Gemeinde Herisau zugeteilt sind oder hier Wohnsitz haben, zuständig. Die Betreuung umfasst die finanzielle Unterstützung, die Unterbringung und die Beratung.
Finanzielle Unterstützung erhalten Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen, die kein genügendes Einkommen erzielen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach der Verordnung des Regierungsrates zum Asylwesen. Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt in kostengünstigen Zimmern/Wohnungen. Die Unterstützungskosten werden der Gemeinde Herisau in Form von Pauschalen durch den Kanton rückvergütet

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