Feuerungskontrolle

Zweck der Feuerungskontrolle ist bei allen Feuerungsanlagen ein schadstoffarmer und wirtschaftlicher Betrieb. Durch die Kontrollen konnte die Luftbelastung in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt werden. Kontrolliert werden Öl- und Gasfeuerungen sowie Holzfeuerungen.

Die Gemeinden sind verantwortlich für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bei Feuerungsanlagen die zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser eingesetzt werden:

  • Öl- und Gasfeuerungen < 350 kW
  • Holz- und Kohlefeuerungen < 70kW (Betrieb ausschliesslich mit naturbelassenem Holz)

Die Kontrollen der gewerblichen und industriellen Anlagen sowie aller grösseren Feuerungen (Holz ab 70 kW, Öl und Gas ab 350 kW) erfolgt direkt durch das Amt für Umwelt.

Die Feuerungskontrolle wird durch unsere amtlichen Feuerungskontrolleure in der Heizperiode von Oktober bis Ende April durchgeführt (amtliche Kontrolle). Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, jedoch muss man sich vorgängig schriftlich bei der Anlaufstelle der Feuerungskontrolle angemeldet haben (private Kontrolle).

Online-Dienste:


Publikationen/Reglemente:

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt