Beurkundung Ehe-/Erbverträge, Testamente und Vorsorgeaufträge
Für den Abschluss eines Vertrages / einer Verfügung müssen die Vertragsparteien handlungsfähig (mündig und urteilsfähig) sein. Der Ort der Beurkundung ist unabhängig vom Wohnort der Parteien und kann frei gewählt werden.
Wir beurkunden nur Verträge bzw. Verfügungen, welche durch unser Amt erstellt und formuliert wurden. Gerne können Sie telefonisch mit uns einen Beratungstermin vereinbaren. Nach dem Beratungsgespräch erstellen wir einen Vertrags-/Verfügungsentwurf, welcher Ihnen zur Prüfung zugestellt wird. In einem zweiten Schritt findet dann die Beurkundung des Vertrages/der Verfügung statt.
Die Kosten für die Errichtung und Beurkundung eines Vertrages/einer Verfügung betragen zwischen Fr. 200.00 und Fr. 500.00 zzgl. MWSt. Darin inbegriffen ist eine Beratung/Besprechung von max. 1 Stunde, die Ausfertigung eines Vertragsentwurfes/Verfügungsentwurfes, die öffentliche Beurkundung und allenfalls Zeugenmitwirkung sowie Kopien für die Parteien. Zusätzliche Beratungszeit verrechnen wir mit Fr. 150.00 pro Stunde.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 071 354 54 91 | Erbschaftsamt@herisau.ar.ch |