Erbschafts- und Schenkungssteuer
Das Erbschaftsamt ist die Veranlagungsbehörde für die Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Zuwendungen an den Ehegatten, Nachkommen sowie Stief- und Pflegekinder und die Eltern sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden steuerfrei.
Hingegen sind steuerpflichtig:
- zu 12 Prozent
Zuwendungen an den nichtverheirateten Lebenspartner (Freibetrag: Fr. 10'000.00).
Als Lebenspartner gilt die während fünf oder mehr Jahren vor dem Tod der verstorbenen Person mit dieser in ununterbrochener Hausgemeinschaft lebende Person, sofern die verstorbene Person zu deren Unterhalt wesentlich beigetragen hat oder Gemeinschaftlichkeit der Mittel bestanden hat. - zu 22 Prozent
Zuwendungen an Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter und Grosseltern (Freibetrag: Fr. 5'000.00). - zu 32 Prozent
Zuwendungen an alle übrigen Empfänger (Freibetrag: Fr. 5'000.00).
Steuergesetz / Steuerverordnung: http://www.ar.ch/verwaltung/departement-finanzen/steuerverwaltung/gesetzeweisungenmerkblaetter/
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 071 354 54 91 | Erbschaftsamt@herisau.ar.ch |